Trauerfall, was tun?

 
 

 

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Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Bei Eintritt des Todes verständigen Sie den diensthabenden Arzt, der die Totenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Erst danach darf der Verstorbene von einem Bestattungsinstitut überführt werden. Hierfür erreichen Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Sonn- und Feiertagen. Anschließend kümmern wir uns um alle weiteren Schritte. Bei uns sind Sie in guten und erfahrenen Händen.

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung und Auswahl der Bestattungsart. Auf Wunsch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Bestattung mit Rat und Tat zur Seite, damit der Abschied von einem lieben Menschen mit Würde, Pietät und Individualität gestaltet wird.

 

Wir benötigen von Ihnen im Trauerfall:

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Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen

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Bei Verheirateten: Heiratsurkunde

•

Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners

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Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

•

Bei Ledigen: Geburtsurkunde

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Totenschein (wenn bereits übergeben)

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Willenserklärung falls vorhanden, um den Willen des / der Verstorbenen für eine Einäscherung oder Seebestattung zu berücksichtigen

•

Versicherungskarte der Krankenkasse

•

Letzter Rentenbescheid (wenn bereits bezogen)

•

Originalpolicen von Versicherungen (Lebens- und Vorsorgeverträge, etc.)

 

 

 

 
 

Beerdigungsinstitut
H. Himmrich
Industriestr. 9
57518 Alsdorf
Tel. 02741 3520